Im Schuljahr 2020/21 begann am Gymnasium Melle die Arbeit mit schülereigenen, elternfinanzierten iPads als schulische Arbeitsgeräte im Rahmen eines Pilotprojektes in zwei Jahrgängen. Der Schulvorstand hat am September 2021 dann auch die Fortführung für die weiteren Jahrgänge und die Einführung des iPads jeweils am Ende des Jg. 7 beschlossen. Im zweiten Halbjahr des 7. Schuljahrgangs gibt es jeweils einen Elterninformationsabend, der Fragen zum Gerät, zum Beschaffungsprozess, zu den Kosten und zu der Arbeit mit den Geräten im Schulalltag und Unterricht erörtert. Im Folgenden sind die häufigsten Fragen beantwortet.

Der Elterninformationsabend für den aktuellen Jg. 7 findet am Montag, 6. Mai 2024 um 19 Uhr im Foyer der Schule statt.

Zur Hardware – welches Gerät und welches Zubehör?

Um eine reibungslose Nutzung der Geräte im Unterricht zu gewährleisten, soll auch im Schuljahr 2023/24, am Ende des Jg. 7, einheitlich folgende Modellvariante angeschafft werden: iPad 2021, 9. Generation, 10,2‘‘, 64 GB, WiFi oder iPad 2022, 10. Generation, 10,2‘‘, 64 GB, WiFi. Als Alternative wird jeweils das 256 GB-Modell angeboten. Der erweiterte Speicher ist für den schulischen Gebrauch nicht notwendig. Ältere iPad Modelle (8., 7., 6. Generation) sind ebenfalls zulässig – entscheidend sind die Stiftfähigkeit des iPads und die Installation des jeweils aktuellsten Betriebssystems von iOS, werden als Neuanschaffung aber nicht mehr empfohlen. Auch ein 32 GB Speicher erweist sich als mittelfristig nicht mehr ausreichend.

Mit Blick auf die Nutzungsdauer an der Schule bis zum Abitur einerseits, dem deutlichen Preissprung bei Geräten der aktuellsten Generation andererseits, empfehlen wir eine individuelle Abwägung, welches Gerät ggf. auch gebraucht gekauft wird und ob ein aktuelleres Modell ggf. zu einem späteren Zeitpunkt neu angeschafft wird.

Ja. Da insbesondere der Stift eine sinnvolle Ergänzung der besonderen Eigenschaften eines iPads darstellt und wir die Touchpen-Funktionen des iPads weiterhin auch im Unterricht nutzen möchten, soll auch ein Stift von allen angeschafft werden.

Die digitale Dokumentation von Unterrichtsergebnissen soll die Mitschrift im Heft nicht ersetzen, sie kann diese langfristig jedoch sinnvoll ergänzen und bereichern. Eine Mitschrift per Tastatur ist in den meisten Unterrichtssituationen nicht sinnvoll. Es stehen im Webshop mehrere Varianten zur Wahl – der Original Apple-Pencil und preisgünstigere Varianten. Jeder der Stifte ist geeignet. Über die über den Preis hinausgehenden Vor- und Nachteile der Stifte informieren Sie sich bitte selbstständig. Der Webshop gibt Hinweise, die Sie durch eigene Recherchen ggf. ergänzen.

Nein. Das iPad bietet als Tablet eine adaptive, im Display integrierte Tastatur, die in sehr vielen Anwendungszusammenhängen völlig ausreicht. Beim Verfassen längerer Texte kann eine externe Tastatur hilfreich sein, die ein anderes Tippen und mehr Sicht auf das Display ermöglicht. Deshalb steht es selbstverständlich jeder Familie frei, im Rahmen des Bestellprozesses (oder gern auch später) eine externe Tastatur oder eine Hülle mit integrierter Tastatur anzuschaffen. Eine Verpflichtung zur Anschaffung der Tastatur besteht jedoch nicht und ist in schulischen Kontexten auch nicht erforderlich.

Nein, aber sie wird dringend empfohlen! Sie schützt das Gerät und ist daher sehr sinnvoll. Außerdem ist für viele Versicherungsleistungen der Schutz durch eine dauerhaft getragene Hülle Voraussetzung.

Die iPads werden als schulisches Lern- und Unterrichtsmittel, also als Arbeitsgerät angeschafft. Wir sind darauf angewiesen und erwarten, dass die Geräte stets einsatzbereit sind. Um zu gewährleisten, dass die Geräte beim täglichen Einsatz in der Schule und zu Hause sowie beim Transport vor Beschädigungen geschützt sind, ist eine Hülle, die Gerät und Display schützt, unerlässlich. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Hüllen, von denen mehrere im Webshop angeboten werden. Wir empfehlen eine Hülle, in der auch der Stift Platz findet. Prüfen Sie bitte individuell, welches Angebot und welcher Anbieter Ihre Bedürfnisse in Funktion, Farbe, Material, Form etc. erfüllt. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Hülle für das ggf. im Webshop bestellte Gerät geeignet ist (Maße und Generationshinweise beachten).

Nein. Ob Sie eine Versicherung benötigen und welche Versicherungsleistungen konkret notwendig sind, prüfen Sie bitte individuell. Im Webshop werden Versicherungen für Laufzeiten von 24 bis 60 Monaten angeboten. Sie entscheiden, ob und in welchem Rahmen Sie das Gerät gegen Beschädigung oder Diebstahl schützen und versichern möchten. Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie ggf. bereits besitzen und inwieweit die angebotenen Versicherungsleistungen Ihre Bedürfnisse erfüllen.

Das Gerät wird bis zum Abitur als Arbeitsmittel benötigt. Für eine kurze Übergangszeit bei Reparatur oder Neubeschaffung halten wir eine kleine Zahl an Ersatzgeräten für die Arbeit in der Schule vor. Diese Geräte können dann aber in der Regel nicht nach Hause mitgenommen werden und also ein privates Gerät nicht ersetzen.

Ja, aber: Aus schulischer Sicht ist es zentral, dass alle iPads in einem Jahrgang mit der gleichen bzw. einer vergleichbaren Technologie ausgestattet sind. Daher kann nur in besonderen Fällen ein bereits vorhandenes iPad Gerät genutzt werden. Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden, gelten folgende Regeln und müssen folgende Modifikationen erfolgen:

  • Das Gerät ist kompatibel mit dem Apple Pencil.
  • Das iPad wird von der Schule verwaltet.
  • Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps werden für die Dauer der Verwaltung entfernt bzw. eingeschränkt.
  • Für den Aufwand der Integration des Gerätes in das schulische Verwaltungssystem fallen seitens des einbindenden Systemhauses Bearbeitungsgebühren an (ca. 40,- Euro pro Gerät), die dann von Ihnen zu tragen sind.

Wir sind als Schule bemüht, die personellen und technischen Ressourcen zu schaffen, um die Einbindung in Einzelfällen selbst vorzunehmen und damit verbundene Kosten zu reduzieren.

Nur im Ausnahmefall können auch vorhandene iPads air oder iPads pro genutzt werden. Aus schulischer Sicht ist es zentral, dass alle iPads eines Jahrgangs mit einer vergleichbaren Technologie ausgestattet sind. Daher kann nur im absoluten Ausnahmefall ein bereits vorhandenes höherwertiges iPad-Gerät genutzt werden. Es gelten dann die oben formulierten Regeln für die Verwendung eines vorhandenen iPads und es entstehen Ihnen die dort genannten Kosten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall zuvor Kontakt mit uns auf.

Nein. Um die Geräte in der Schule, insbesondere in Unterrichts- und Prüfungssituationen, angemessen verwalten und administrieren zu können, müssen die Geräte DEP-fähig (Device Enrollment Programm) sein. Aus Kompatibilitätsgründen beim System der Administrierung und aufgrund der Entscheidung der Schule für iPads sind andere Geräte als iPads in der Schule nicht nutzbar.

Selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, wo Sie ein iPad erwerben. Wir arbeiten als Schule mit dem Systemhaus Jessenlenz by EduXpert in Lübeck zusammen, das auch einen schulscharf gestalteten Webshop anbietet. Der Kauf über den Webshop ist ein Angebot. Möchten Sie einen anderen Verkäufer nutzen, beachten Sie bitte folgendes: Ein im Privathandel erstandenes Gerät ist in der Regel nicht DEP-registriert. Dies ist aber zwingend zur Administration und Steuerung des Gerätes durch die Schule erforderlich. Es gibt Privathändler, die zu einer DEP-Registrierung in der Lage sind. Sprechen Sie uns vor dem Kauf an, wenn Sie einen solchen Händler gefunden haben, damit wir die notwendigen Händler- und Kundendaten für das MDM austauschen können. Dies ist notwendig, damit das Gerät dem Gymnasium Melle zur Verwaltung zugewiesen werden kann und muss in der Regel vor dem Kauf des Gerätes erfolgen! Wenn Sie ein Gerät ohne passende DEP-Registrierung erwerben, muss diese wie oben beschrieben zu Ihren Kosten nachträglich erfolgen.

Zum Beschaffungsprozess und zu den Kosten

Die Beschaffung der Geräte erfolgt zentral über den Webshop der Firma EduXpert by JessenLenz. Die Geräte werden von den Eltern direkt über ein Online-Portal bestellt. Den Zugang zum Webshop erhalten Sie per Mail über Ihre Kinder am Tag des zentralen Informationsabends.

Hier besteht die Möglichkeit zur Auswahl des Modells (64 oder 256 GB Speichervolumen) und zur Auswahl von zusätzlicher Ausstattung (Stift, Hülle, Tastatur, Maus, Panzerglas, Gravur, Versicherung etc.). Sie prüfen individuell, in welchem Umfang Sie den Webshop nutzen möchten. Ein iPad und ein Stift werden verbindlich benötigt. Der Kaufvertrag wird direkt mit JessenLenz abgeschlossen, nicht mit der Schule.

Eine Bestellung über den Webshop muss innerhalb des Zeitraums von ca. 4 Wochen erfolgen. Bestellungen, die nach Schließung des Webshops eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Zahlung erfolgt dann als Vorauskasse oder in Form einer vereinbarten Finanzierung. Erst nach Abschluss der Bezahlung wird die bestellte Ware ausgeliefert, in der Regel als Sammelauslieferung über die Schule. Die Ware wird personenspezifisch verpackt und von uns an die Schüler:innen ausgegeben. Nachzügler müssen dann mit einem kostenpflichtigen späteren Einzelversand. Weitere Hinweise auch zum Bezahlvorgang finden Sie im Webshop selbst und dort unter den häufigen Fragen.

Mit der zentral gesteuerten Anschaffung der Geräte soll ein reibungsloser Einstieg in die Arbeit mit den iPads spätestens zum Schuljahresbeginn in Jg. 8 gewährleistet werden. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass alle Schüler:innen zum gleichen Zeitpunkt über ein grundsätzlich identisch ausgestattetes Gerät verfügen, auf dem die identische Software und Apps installiert sind. Alle Geräte müssen in der Schule zentral erfasst und in das Verwaltungssystem (MDM) integriert werden. Nur so sind eine Steuerung der Lernprozesse und eine Kontrolle im Prüfungsvorgang durch die Schule möglich.

Ja. Stellen Sie bei Neukauf jedoch sicher, dass der Händler in der Lage ist, ein DEP-fähiges Gerät zu verkaufen und dass das Gerät vor dem Kauf dem Gymnasium Melle zugeschrieben wird. Dazu benötigt der Händler die Apple-Kundennummer der Schule und die Schule benötigt die Händlernummer zum Eintrag in das Verwaltungssystem. Sprechen Sie uns vor dem Kauf an, damit wir den Austausch der Daten rechtzeitig vornehmen können. Es sind außerdem alle bereits genannten Anforderungen zu beachten. Eine Zuschreibung des Gerätes als durch das Gymnasium Melle verwaltetes Gerät ist zwingend vor dem Kauf notwendig.

Sollten Sie ein vorhandenes iPad-Gerät nutzen wollen, so muss es von der Firma JessenLenz (oder einem anderen autorisierten Apple-Händler) kostenpflichtig in das MDM eingepflegt werden. Dazu nehmen Sie bitte zunächst mit uns Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Über den Webshop kann der Kontakt zur Firma JessenLenz aufgenommen werde. Im Bestellformular wird in der ersten Frage der Punkt „Ein vorhandenes iPad einbinden“ ausgewählt. Sie bekämen dann ein Label zum Selbstausdruck zur Einsendung des Gerätes, eine Liste der vor Einsendung zu beachtenden Modalitäten (z. B. Datensicherung) sowie eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 39 € zugesendet. Das Gerät wird dann DEP-registriert und anschließend direkt wieder zu Ihnen zurückgesendet.

Im Rahmen des über die Schule bzw. über den Webshop zentral angebotenen Bestellvorgangs gibt es für die Familien zwei grundsätzlich unterschiedliche Optionen: den Sofortkauf (Vorkasse) und den Ratenkauf (Finanzierung). Alle Preisinformationen und Finanzierungsbedingungen können Sie im Detail dem Webshop entnehmen. Die Grundausstattung mit iPad-Gerät und Apple-Pencil kostete 2023 in der Summe ca. 500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für eine Hülle (ab ca. 20 Euro).

Bitte beachten Sie, dass durch die Anschaffung des iPads der Kauf des Taschenrechners und des elektronischen Wörterbuches in Jahrgang 7 bzw. 8 entfallen und die damit verbundenen Kosten von ca. 250 Euro sich auf die deutlich geringeren Appkosten verringern. 

Für die Administration der Geräte und Apps mittels MDM (Mobile Device Management) während der schulischen Nutzung fallen zu Beginn eines jeden Schuljahres Lizenzkosten in Höhe von ca. 6 Euro pro Gerät.

Außerdem gibt es für die verbindlich genutzten Apps der Wörterbücher in Englisch und Französisch sowie der Taschenrechner-Ersatz-App des TI-Nspire-CAS Lizenzabokosten, von jährlich ca. 12 Euro.

Die Förderung des digitalen Lernens ist politischer Wille. Daher wird auch in Niedersachsen geprüft, inwiefern mobile Endgeräte als Lernmittel anerkannt werden. Das zöge eine Förderung für sozial schwache Familien nach sich. Leider gibt es dazu auch zum aktuellen Zeitpunkt immer noch keine verbindlichen Aussagen.

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms des Bundes sind jedoch noch iPad-Geräte in der Grundausstattungsvariante (8. Generation, 32 GB, WiFi, Apple Pencil, Hülle) zuzüglich einer externen Tastatur durch den Landkreis Osnabrück für unsere Schule bestellt worden. Für Schüler:innen, die von der Schulbuchausleihe aus finanziellen Gründen vollständig befreit sind (Berechtigte für Leistungen für Bildung und Teilhabe), gibt es hier die Möglichkeit, ein Gerät von der Schule zu entleihen. Dies können Sie formlos über den/die Klassenleiter/in oder direkt über das Sekretariat beim Schulleiter beantragen; eine mögliche Unterstützung Ihres Antrags wird vertrauensvoll und nach allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geprüft. Gegebenenfalls fällt dann eine kleine jährliche Leihgebühr an. Prüfen Sie bitte außerdem, inwieweit die im Webshop angebotene Finanzierung Ihnen zu helfen vermag. Bitte sprechen Sie uns an, sollte es darüber hinaus Unterstützungsnotwendigkeiten geben.

Ihr Ansprechpartner ist dann direkt die Firma JessenLenz GmbH oder Ihr individueller Verkäufer. Als Apple autorisierter Servicepartner hilft JessenLenz schnell und unkompliziert. Einige Hilfen können per Fernwartung geleistet werden. Unter jessenlenz.eu/support wird Ihnen weitergeholfen. Lesen Sie des Weiteren bitte gegebenenfalls Ihre Versicherungspolice. Auch jeder andere Apple-Händler ist ein möglicher Ansprechpartner für Sie. Die Schule ist an keiner Stelle in den Reparaturservice involviert.

Für die Dauer der Reparatur hält die Schule eine kleine Anzahl an Leihgeräten zur Arbeit in der Schule bereit. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.

Die Schule hat keine allgemeine Versicherung gegen Diebstahl. Lesen Sie gegebenenfalls Ihre Versicherungspolice.

Zur Arbeit mit den iPads in der Schule

Es gibt in unserer Schule eine gewisse Anzahl an Schließfächern, die Sie mieten können. Anträge dazu erfragen Sie bitte im Sekretariat. In den großen Pausen verbleiben die Schultaschen normalerweise im Klassenraum, der verschlossen wird. Wechseln die Kinder stundenplanbedingt in einen Fachraum oder zum Sport, nehmen sie die Taschen mit. Wenn dann die Taschen nicht unbeaufsichtigt und sozusagen ungesichert vor dem Fachraum abgestellt werden sollen, so kann zumindest das mobile Gerät im gemieteten Schließfach abgelegt werden. Für die Zeit des Sportunterrichts können die Geräte auf Anfrage an die Fachlehrkraft des vorherigen Unterrichts auch im Klassenschrank im Klassenraum eingeschlossen werden. Eine Ortung und Sperrung des Gerätes wäre grundsätzlich über das MDM möglich – bei Verlust oder Diebstahl setzen Sie sich dazu bitte kurzfristig mit uns in Verbindung.

Lesen Sie dazu bitte gegebenenfalls Ihre Versicherungspolice. Weiteres wäre im Einzelfall zu klären. Bitte beachten Sie, dass die Geräte nicht durch die Schule versichert sind und diese auch keine Haftung übernimmt, wenn das Gerät im Rucksack unbeaufsichtigt im Schulhaus abgestellt wird und dabei zu Schaden kommt.

Ja. Die Schule hat in der Gesamtkonferenz im Juli 2021 Verhaltensregeln zur Nutzung der iPads im Unterricht bzw. im Schulalltag abgestimmt. Zukünftig werden diese allen Schüler:innen mit der Anschaffung der schülereigenen digitalen Endgeräte und vor dem Einsatz der iPads im Unterricht ausgehändigt und müssen von Schüler:innen und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der zentrale Aspekt ist, dass die Geräte im Schulalltag ausschließlich als Arbeitsmittel zu nutzen sind. Daher wird der Zugriff auf privat installierte Apps über das MDM und gegebenenfalls durch die Nutzung von Steuerungsapps verhindert. Die von der Schule installierten Apps werden im Unterricht nur in Rücksprache mit der (oder auf Anweisung durch die) Fachlehrkraft verwendet. Bilder, Fotos (insbesondere von Tafelbildern!) oder Tonaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und nach Zustimmung der aufgenommenen Personen erstellt werden und keinesfalls außerhalb des schulischen Rahmens gespeichert, weitergeleitet oder veröffentlicht werden (§ 201a StGB). Insbesondere sind Urheberrechte und datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten.

Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und wird im weiteren Prozess in den Fächern erweitert werden. Folglich kann diese Nennung nicht umfassend sein und wird sich in den folgenden Jahren weiterentwickeln. Über den Umfang des Einsatzes der iPads entscheidet die Fachlehrkraft im Rahmen ihrer didaktischen und pädagogischen Unterrichtskonzeption.

Alle Schüler:innen haben jederzeit Zugriff auf IServ (z. B. Aufgabenmodul, zur Speicherung von Daten, Mails, Angebote der Niedersächsischen Bildungscloud).

In Mathematik und in den Naturwissenschaften ersetzt das iPad den Taschenrechner.

Im Unterricht der modernen Fremdsprachen ersetzt das iPad das elektronische Wörterbuch. Es kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.

Kooperative Lernformen werden durch den leichten Austausch von Dateien und die gemeinsame Erstellung von Produkten aller Art gefördert.

Spezielle Tools wie GeoGebra in Mathematik können sofort genutzt werden, ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.

Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.

Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen das inhaltliche Verständnis durch die vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten.

Im Physikunterricht werden die in den Geräten verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.

Mit den Tablets kann sehr viel einfacher differenziert und im eigenen Lerntempo gearbeitet werden.

Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.

Arbeitsprodukte können sehr leicht für eine Sicherung und Vertiefung durch Spiegelung an das Klassenraumdisplay im Plenum präsentiert und besprochen werden.

Eine Bearbeitung von Arbeitsergebnissen mit dem Pencil ist durch Lehrer:innen und Mitschüler:innen leicht möglich.

Die kollaborative Arbeit an gemeinsamen Lernprodukten ist sowohl im Unterricht als auch zu Hause möglich.

Durch die Sichtbarmachung des Arbeitsprozesses, ist es für die Lehrkraft möglich, dezidiertere Rückmeldung innerhalb des Lernprozesses zu geben.

Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte sowie medienkritische und medienethische Themen können im direkten Einsatz erörtert werden.

Ein Ersetzen bzw. Ergänzen der analogen Schulbücher durch die digitale Variante ist für die Schüler:innen weiterhin noch nicht geplant, wird aber für die kommenden Schuljahre (in einzelnen Fächern) durchaus erwogen. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler:innen dann auch digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen. Die Größe des iPad-Displays ist allerdings nicht geeignet, um Schulbücher und Hefte parallel nutzen zu können. Zwar ist auch ein vollständiger Ersatz der analogen Mappenführung durch eine digitale Heftführung nicht geplant und auch nicht sinnvoll. Die Nutzung geeigneter Notizen-Apps wird jedoch die bisherige Mappenführung in vielen Fächern ergänzen.

Trotz der sehr vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der iPads wird es auch weiterhin guten Unterricht am Gymnasium Melle geben, der phasenweise ohne digitale Werkzeuge auskommt. Wir werden das Schreiben als wichtige Kulturtechnik weiterhin pflegen, in Mappen, auf Papier und auf dem iPad. Hefte und Mappen werden nicht ersatzlos abgeschafft. Dennoch gilt, das iPad stellt, wie viele digitale Medien, eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung der uns bislang zur Verfügung stehenden analogen Medien und Unterrichtsformen dar.

Nach einer Einführung in die grundlegende Nutzung der Geräte am Tag der Sammelausgabe in Form eines umfassenden Workshops werden die Schüler:innen auch in den Fachunterrichten weiter angeleitet. Auch gezielte Fortbildungen zu einzelnen Apps sind möglich, z. B. durch Schüler:innen aus älteren Jahrgängen.

In jeder Klasse werden zudem zwei Schüler:innen zu iPad-Helfern ernannt und als solche besonders geschult. An vier Tagen der Woche ist ein pädagogischer Mitarbeiter in der Zeit zwischen 8.30 bis 12.00 Uhr bzgl. jeglicher Fragen zur iPad-Nutzung ansprechbar. Außerdem ist ein umfassendes FAQ zur Selbsthilfe erstellt worden, das über die iPads selbst, als IServ-Modul und über die Homepage verlinkt und zugänglich ist.

In Zusammenarbeit mit der Firma JessenLenz in Lübeck verwaltet die Schule die Geräte mittels des MDM „Jamfschool“ inzwischen selbst. Die Fachkollegen:innen steuern die im Unterricht verfügbaren Anwendungen mittels der Apps „Classroom“ und „Jamf-Teacher“. Dies dient dazu, in der Phase der Nutzung als schulisches Arbeitsgerät (also während der regulären Schulzeit) den Zugriff auf installierte Apps zu steuern bzw. zu beschränken.

Der Administrator hat keinerlei Zugriff oder Einblick auf Inhalte mit persönlichen Daten oder den Browserverlauf. Er hat jedoch eine Übersicht über die installierten Apps, kann schulisch relevante Apps auf die Geräte spielen und diese auch wieder von den Geräten entfernen.

Während des Unterrichts kann die Lehrkraft Einsicht und Kontrolle über die Geräte nehmen, die sich in Bluetooth-Reichweite befinden (Classroom, Anzeige auf den betroffenen Geräten durch ein blaues Symbol) bzw. das App-Setting einschränken über Profile, die an das schulische WLAN gebunden sind. Beide Varianten sind einzeln, aber auch in Kombination, insbesondere in Klassenarbeiten relevant.

Bei Nutzung der Wörterbuch-Apps bzw. der Taschenrechner-App in Prüfungssituationen steht ein appinterner Prüfungsmodus zur Verfügung.

Im Falle des Geräteverlustes kann das Gerät in den „Verloren-Modus“ gesetzt und in den meisten Fällen auch geortet werden. Bei Verlust des Zugangspins kann dieser nach vorheriger Rücksprache entfernt werden.

Die Schule hält für solche Notfälle eine kleine Zahl an schuleigenen Geräten zur Ausleihe und Verwendung in dieser Notsituation in der Schule vor. Eine Mitnahme der Geräte nach Hause ist in der Regel nicht vorgesehen.

Die durch das MDM vorgenommenen Einschränkungen werden nur in der Schule, bei Anmeldung im Schulnetzwerk im Rahmen des Schulmodus wirksam. Im Schulmodus werden die privat installierten Apps ggf. ausgeblendet. Außerdem werden Funktionen wie Siri, FaceTime, App-Store, iTunes, iCloud, Gamecenter, AppleMusic und AppleNews in ihrer Verfügbarkeit eingeschränkt.

Es ist einer Lehrkraft auch möglich, die Internetfunktion, AirDrop und den Zugriff auf einzelne Apps oder Appkategorien zeitweise zu unterbinden (maximal 90 min).

Wenn Sie es wünschen, kann der Schulmodus auch dauerhaft eingeschaltet werden, so dass dauerhaft nur die von der Schule zur Verfügung gestellten Apps verfügbar sind. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.

Von uns auf den iPads vorinstalliert und von Ihnen nicht entfernbar sind die folgenden kostenfreien Apps:

IServ (Schulkommunikation), Untis Mobile (Stunden- und Vertretungsplan), Jamf School Student (Steuerungs-App).

Außerdem installieren wir die folgenden zwei bzw. drei kostenpflichtigen Apps vor: Notizen-App Goodnotes 6, Wörterbuch-Apps Pons Englisch-Deutsch und für Französischlernende Pons Französisch-Deutsch.

Weitere, wechselnde Apps stehen zum kostenfreien Download über einen internen App-Store in der Student-App zur Verfügung, können auch ohne die Einrichtung einer Apple-ID genutzt und nach Gebrauch auch wieder deinstalliert werden.

Zum privaten Gebrauch der iPads und weitere Fragen

Außerhalb der regulären Schulzeit (Montag bis Freitag zwischen 07:55 und 13:25 Uhr) kann das Gerät im Prinzip uneingeschränkt für private Zwecke genutzt werden. „In der Schule“, das heißt über das schulische WLAN und also im sogenannten Schulmodus stehen Gaming- und Social-Network-Apps nicht zur Verfügung. Lehrkräfte können ihrem Unterricht ein bestimmtes, eingeschränktes App-Setting vorgeben. Die Einschränkungen erlöschen nach spätestens 90 Minuten wieder.

Selbstverständlich müssen die Anwendungen und Funktionen den Schülern:innen zur Erledigung von Hausaufgaben und anderer schulbezogener Aufgaben auch zu Hause zur Verfügung stehen, so dass die schulischen Apps auch zu Hause nutzbar sind. Zu Hause regeln dann Sie als Eltern den Umfang der Tabletnutzung, lassen Sie sich dies auch nicht nehmen und begleiten Sie Ihr Kind, bis es sich diesbezüglich angemessen selbst regulieren kann.

Die Einrichtung einer eigenen Apple-ID ist auf den Geräten im privaten Rahmen jederzeit möglich. Die Modalitäten, z. B. zum Mindestalter für eine eigene ID, und zu den Möglichkeiten von Familienfreigaben etc. recherchieren Sie bitte auf den Seiten des Kundensupports von Apple.

Für den schulischen Kontext ist eine eigene Apple-ID nicht notwendig, da zur Datenspeicherung IServ zur Verfügung steht und alle relevanten Apps über einen internen App-Store oder ggf. zentral durch das MDM auf die iPads geladen werden können.

Wenn Sie es wünschen, kann das Gerät Ihres Kindes über das MDM auch so gesteuert werden, dass dauerhaft nur der Schulmodus verfügbar ist. Es wird dann verhindert, dass auf dem Gerät eine eigene Apple-ID eingerichtet werden kann. Die Funktionen der iCloud und des App-Stores von Apple stehen dann nicht zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie – zumindest für ein oder zwei Schuljahre – eine solche Einschränkung wünschen.

Zu allen Apple spezifischen Fragen finden Sie auf den Kundensupportseiten unter https://support.apple.com umfangreich Antworten. Nutzen Sie diese Informationsangebote.

Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, so sprechen Sie uns gern an und wir schauen gemeinsam, in welcher Form eine Beratung möglich ist.

Der Schulvorstand des Gymnasiums Melle hat entschieden, dass jede Schülerin und jeder Schüler zum Ende der Klasse 7 ein elternfinanziertes iPad zur schulischen Arbeit verbindlich anschafft, so dass alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 ihr eigenes mobiles Endgerät in der Schule verwenden können.

Der Schule stehen in ausreichender Anzahl auch schuleigene iPads zur Verfügung. Sie werden als Leihgeräte genutzt – im Rahmen von Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanzschwachen Familien, aber auch für den begrenzten Zeitraum einer notwendigen Reparatur des eigenen Gerätes. Das Muster eines entsprechenden Leihvertrags finden Sie hier.

Zum anderen stehen für die Arbeit in den Jahrgängen 5 bis 7, in denen noch kein eigenes Endgerät zur Verfügung steht, iPad-Klassensätze bereit, so dass die schulische Arbeit mit den iPads bereits ab Klasse 5 trainiert wird.

Im Rahmen des Digitalpakts Schule wurde auch das Gymnasium Melle gefördert, so dass seit 2021 alle Unterrichtsräume (Klassen- und Fachräume) mit einem interaktiven Display, einer integrierten Windows-PC-Einheit und einer Spiegelungssoftware ausgestattet sind.

In Verbindung mit der Ausstattung aller Lehrkräfte mit einem iPad und dem Intranet IServ ist die Nutzung digitaler Inhalte für den Unterricht jederzeit unproblematisch möglich. Zudem sorgt ein stabiles schulisches WLAN für digitale Mobilität.

Schülerergebnisse können durch Spiegelung ans Display im Plenum unkompliziert besprochen und bearbeitet werden. Erarbeitete Tafelbilder können bei Bedarf als pdf-Dokument exportiert werden.

Alle Schülerinnen und Schüler ab dem 8. Jahrgang haben ihr eigenes privates iPad zur schulischen Arbeit dabei. Für die Arbeit mit digitalen Inhalten in jüngeren Jahrgängen stehen schuleigene iPads bereit.

Zum iPad-FAQ – eine Hilfe zur Selbsthilfe im Umgang mit Problemen beim schulischen iPad-Einsatz.

Die iPad-Nutzungsordnung als Teil der Hausordnung finden Sie hier.